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Person in Labor hält Reagenzien

Individuelle Heilversuche

Individuelle Heilversuche (Erweiterter Zugang zu Arzneimitteln)

GSK ist sich bewusst, dass es unter bestimmten Umständen für Mediziner*innen angemessen ist, ihren Patient*innen Prüfmedikamente zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schweren Erkrankungen/Leiden zu verabreichen, wenn es keine ausreichenden Alternativen dazu gibt.

Die Regelungen zu individuellen Heilversuchen/Härtefällen finden Sie hier: 
Individuelle Heilversuche PDF - 27KB


Anforderung eines Arzneimittels für individuelle Heilversuche/Härtefälle durch Ärzt*innen

Unsere Regelungen zu individuellen Heilversuchen/Härtefällen können Sie oben einsehen. Wenn Sie als Mediziner*in einen Antrag für die Anwendung eines Prüfmedikaments von GSK für Patient*innen stellen wollen, gehen Sie bitte auf das Portal für Anträge für individuelle Heilversuche/Härtefälle von GSK. Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie dort erst ein Profil erstellen. Damit wir Ihre Anfrage beantworten können, müssen wir die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, aufzeichnen und pflegen. Zu diesen Daten können Ihr Name und Ihre Kontaktinformationen gehören. Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Ausführlichere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie auf unserer Seite zum Thema Datenschutz.

Anfragen als Patient*in zu individuellen Heilversuchen/Härtefällen

Wenn Sie als Patient*in um die Anwendung eines Prüfmedikaments von GSK für einen individuellen Heilversuch oder wegen eines Härtefalls bitten wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Arztpraxis in Verbindung.